Astrid Schröder

„25•08•03 – 28•11•03“ / 258 cm x 860 cm

Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Regensburg

Kunst am Bau – Auftrag Staatliches Hochbauamt

Fotos: © Peter Ferstl

 

 

 

Das Bild im Rücken der Richter

 

Überlegungen zu Astrid Schröders künstlerischer Wandgestaltung

im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Regensburg

Benno Hurt

 

 

 

Als am 12. November 1999 wohl gegen 21.30 Uhr der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ihr die Auszeichnung überreichte, lächelte sie. Doch in diesem Lächeln mischte sich anderes als nur Freude und Stolz. Hatte sie gesehen, was ich wahrgenommen hatte, was sich im Reichssaal des Alten Rathauses unter den Ehrengästen in Windeseile verbreitet hatte: einen gut gekleideten älteren Herrn, der sich offensichtlich aus festlichem Anlaß hier her begeben hatte, der kollabiert war am Ende der Stufen, der niedergesunken war auf einer Bank, draußen vorm Saal, der nach Luft und, was ich zu diesem Zeitpunkt nicht wußte, um sein Leben rang? Ob der Vater der Künstlerin die Preisverleihung noch überlebte, ich weiß es nicht.

 

 

 

Meine zweite Begegnung mit Astrid Schröder fand zwei Jahre später statt. In der städtischen Galerie „Leerer Beutel“ in Regensburg. Großformatige Bilder, Acryl auf Leinwand, leuchteten in monochromem Gelb und Blau von weißen Wänden. So schlicht, so wenig spektakulär in Linienblöcken gehalten, daß mein Blick sie sogleich mißtrauisch abtastete, um zu ergründen, warum angesichts eines solchen Minimums an Farbe und Form mich eine seltsame Faszination erfaßte. Darf denn überhaupt gefallen, was einem so schnell gefällt? fragte ich mich. Ist auf ein Gefühl, das man unbewußt und wortlos empfindet, denn wirklich Verlaß? Kann das, was auf den ersten Blick schon schön erscheint, vor dem zweiten Blick, vor unserem Über - Kunst – doch - Bescheid - Wissen bestehen? Eine Frage, die sich mir heute nicht mehr stellt. Mit Entsetzen sah ich dann zwei Videomonitore, installiert inmitten des Raums. Mit Einwilligung oder gar auf Veranlassung der Künstlerin sollte diese

 

Computer-Apparatur den experimentellen Arbeitsprozeß ihres Werkes er-klären. „ Kann ich das auch ? Oder kann ich das nicht ? “ Dieses, auf eine griffige Formel gebrachte, weit verbreitete Mißverständnis von Kunst fiel mir ein. Wo als „ein echter Künstler“ bewundert wird, wer auf Händen vor einer Leinwand tanzt und mit einem Pinsel zwischen den Zehen naturgetreu abmalt, was er als ein auf den Kopf gestelltes Modell von unten nach oben sieht – eine Artistik, die viel mit Circus zu tun hat, aber wenig mit Kunst.

 

Das Wandgemälde, auf das wir in diesem Schwurgerichtssaal schauen, entstand unter Zuhilfenahme eines Lineals. Die Künstlerin stand nicht auf Händen, sondern auf einem Gerüst. Was schwer genug war bei einem Format dieser Größe. Im Stehen, im Auf - einem – Stuhl - Sitzen, im In – die – Knie - Gehen, im Kauern hat sie tausende Pinselstriche gezogen. Daß keiner exakt dem anderen gleicht, daß Zufälligkeit und Berechnung dabei eine Rolle spielen, folgt schon aus dem Arbeitsprozeß. Es wird aber auch unter anderen Bedingungen von der Künstlerin nicht nur hingenommen, sondern es ist erwünscht. Den Grenzbereich zwischen Zufall und Kalkül auszuloten, dies sei das Ziel ihrer Suche, erklärt sie mir.

 

Der alte Mann schlief und träumte von den Löwen.“ Damit endet Hemingways „Der alte Mann und das Meer“. Jeder von uns verfügt über diese neun Wörter, keiner von uns aber über diesen einfachen Satz. Das scheinbar so Einfache, auf das wir hier schauen, es ist so verdammt schwer. Das scheinbar so Selbstverständliche, es gelingt so selten. Das scheinbar so leicht zu Erklärende, es ist so schwer zu erklären. Ein Rest von Unerklärlichem bleibt, wo Kunst nicht nur vorgetäuscht wird, sondern wo es sich um sie handelt. Stellen wir uns also nicht hin vor diese Richterbank mit dem törichten Anspruch zu definieren was sie denn zu sein hat, die Kunst.

 

Geben wir uns zunächst mit dem zufrieden, womit wir uns als Richter nicht zufrieden geben, mit unbeantworteten Fragen. Konstatieren wir, was beim Betrachten dieses Bildes mit uns selbst geschieht. Wenn wir lange genug auf diese Zeilen blicken, nehmen wir ein unablässiges Schwanken wahr, ein Schwanken zwischen Ordnung und ihrer Infragestellung. Was zunächst noch eben, noch plan erschien, bekommt allmählich Vorder- und Hintergrund. Zeilenblöcke wölben sich, wenn wir den Kopf neigen. Die schmalen gelben Ränder der Blöcke verlaufen nicht, wie es zunächst scheint, kerzengerade, sie schlängeln sich. Die an dem Lineal gezogenen Pinselstriche wiederholen sich nicht wirklich. In Wirklichkeit unterscheiden sie sich. Bedingt durch die Farbmenge, die der Pinsel beim Eintauchen aufnimmt, bedingt durch die Unmöglichkeit, ein und dieselbe Handbewegung hunderte von Male zu wiederholen, bedingt durch die Mischung der Farben weicht Strich für Strich in Länge, in Farbe, in Farbsättigung und der Geradlinigkeit seines Verlaufs von dem anderen ab. Wir erkennen die Individualität des Pinselstrichs. Wenn wir nahe an das Bild herantreten, wird dieser „handwerkliche Herstel-lungsprozess“ offenbar. Eine Unordnung wird unübersehbar. Beim Zurück-

 

treten stellt sich Ordnung allmählich dann Schritt für Schritt wieder ein. Zudem beginnt die Künstlerin, ist das Bild erst mit Zeilen gefüllt, mit einer neuen Lage von Zeilen, versetzt zu der unteren ihr liegenden, im Ansatz nicht deckungsgleich. Durch dieses versetzte Übereinanderlagern von fünf Pinselstrichflächen gerät das Gefüge in Bewegung, in einen Rythmus, der es bewegt. Eine Rythmisierung, die nicht außer Kontrolle geraten darf, die es letztlich zugunsten von Ruhe und Meditation zu beherrschen gilt. Astrid Schröders Wandgemälde, das uns so schlicht, so durchschaubar begegnet, ist ein Suchbild, das uns einlädt, uns fordert. Eine Suche, die spannend wird, wenn wir unseren Blick unvoreingenommen auf Reise schicken: lassen wir unseren Kopf von einer Schulter zur anderen wandern, kippt eine bestehende Ordnung und springt in eine andere über. Schröders Linienbilder, die bei oberflächlichem Hinsehen Computerdrucken ähneln, weisen Material-charakter auf. Das Painting, die Handarbeit, sie ist mit den Händen zu spüren, mit den Fingern kann man über sie streichen: die dick aufgetragenen Farben formen Reliefe, die mich an Wattestäbchen erinnern, in ihrer Summe an aufeinander gestellte Kämme; die Künstlerin spricht von Kornfeldern, die im Wind wogen. Die unterschiedlich gemischten Farben in Schröders Bildern sind, obwohl dickflüssig, gleichzeitig durchscheinend, von lasierender Transparenz, so daß der Eindruck von Leichtigkeit, ein Schweben entsteht. Bei zusammengekniffenen Augen flirren gelbe Zeilenreihen wie Sommerhitze über dem Asphalt.

 

Wer immer dafür verantwortlich ist, daß dieses Wandgemälde hinter den Richtern eines Schwurgerichts steht, diese kunstsinnige Person, sie hat ein bemerkenswertes Signal, ein imponierendes Zeichen gesetzt. Ist es ein Jurist, der unsere Rechtsordnung und die Ordnung in diesem Bild nebeneinander stellt und sie vergleicht? Gleicht die Künstlerin nicht in der ihr selbst auferlegten Pflicht, sich zu wiederholen, nicht uns Juristen, wenn wir darauf bestehen, statt klauen, stibitzen, mitgehenlassen unablässig das Wort „Diebstahl“ zu verwenden? Was darunter zu verstehen ist, ist bindend in Paragraph 242 des Strafgesetzbuchs festgelegt. Daß wir uns an diese Bestimmung halten, ist unsere Bestimmung. Richter als Vollstrecker des Rechts, sie streben die gerade Linie an, von der ungestraft nicht abgewichen werden darf. Nicht vom geraden Weg abkommen ... Und weiche keinen Finger breit ... Das Gericht ist davon überzeugt, ist sich sicher, zu seiner Überzeugung steht fest ... Der Zweifel ist des Richters Sache nicht. Und wenn sich ein solcher ausnahmsweise einmal nicht ausschließen läßt, dann bleibt dem Strafgericht sein In dubio pro reo. Die maschinelle Ordnung, der sich die Künstlerin unterwirft, mag an die genormte der Judikatur erinnern. Doch nimmt Astrid Schröder bei dem Versuch, sich zu wiederholen, das Abkommen vom geraden Weg, das Abweichen von der geraden Linie nicht nur, um es in unserer Sprache zu sagen, billigend in Kauf. Dieses Nicht - Ganz – auf – die – Reihe - Kriegen, dieses schmerzlich schöne, meist in monochromen Farben gehaltene Verfehlen, diese von Beginn an einkalkulierte Irritation ist kein bloßer Dolus eventualis, sondern schafft das Spannungsfeld zwischen Ordnung und Unordnung, zwischen Gewißheit und Zweifel, zwischen Zufall und Plan. In diesem Spannungsfeld entwickelt sich die Arbeit von Astrid Schröder, in diesem Spannungsfeld wird sie zur Kunst.

 

Am Anfang war eine Wand. Dann kam der Verputz. Dann kam der Auftrag. Dann eine Künstlerin. Die verputzte Wand wurde ihr vorgegeben. Daß Richter vor dieser verputzten Wand sitzen und über Menschen urteilen, die sich strafbar gemacht haben, war ihr klar. Die Vorstellung von Personen in schwarzen, weitärmeligen Stoffen, der matte Samt der Roben, die Sitzordnung ihrer Träger, das Ritual, wenn das Gericht vor dieses Wandgemälde tritt, wenn es abtritt, wiederkehrt, ein Urteil verkündet im Namen des Volkes, Schwarz vor flimmernden Gelb, ist diese Vorstellung in Schröders Konzept mit eingegangen? Macht kommt ihrem Bild zu: kein Angeklagter kann auf das Gericht sehen ohne nicht auch auf das Gemälde zu sehen, kein Zeuge, kein Sachverständiger. Ob sie es wollen oder nicht, ob sie an Kunst interessiert sind oder nicht, werden Richter zu ihrem Gegenstand, zum Bildbestandteil, zum unfreiwilligen Sujet. Nur sie selbst sehen nicht auf das Gemälde, das sich in ihrem schwarzen Rücken aufbaut. Erst wenn sie sich von den Beteiligen abwenden, um sich in ihr Beratungszimmer zurückzuziehen, streift ihr Blick diesen hintergründigen Dekor, vor dem sie Recht sprechen. Ein nur scheinbar ruhiger Hintergrund der Rechtsprechung. Mit diesem Bild im Rücken der Richter verhält es sich nämlich wie mit der Wahrheit in den Lebensausschnitten, die vor ihnen ausgebreitet werden: man kommt ihr nur mühsam und manchmal nie ganz auf die Spur. Die Arbeit an diesem Werk währte vom 25. August bis 28. November 2003. Manchmal an diesen erbarmungslos heißen Tagen des Spätsommers hätte sie das Gefühl gehabt, vor einer Klagemauer zu stehen, berichtete mir die Künstlerin. Zeit sehe ich in allen Dingen geschichtet, habe ich an anderer Stelle einmal geschrieben. Die Zeit, die vergeht, um eine Mauer in einer Länge von acht Meter sechzig und einer Höhe von zwei Meter achtundfünfzig in ungezählten dünnen Pinselstrichen von rechts nach links mit Farbe zu bedecken: Diese Zeit – Stunden, Tage, Wochen, Monate -, sie ist in fünf Lagen übereinander geschichtet. Ihr sausender Vorübergang ist angehalten in diesem Bild. Zeit wird schließlich eine Hauptrolle spielen, wenn Richter vor diesem Farbtableau ihr Urteil verkünden: Mit Zeit, mit einem Jahr bis lebenslänglich, werden Verbrechen gesühnt. Was gestern noch eine Schule war, ist der Justiz gewichen. Die Eingriffe die unvermeidbar waren, beweisen Feingefühl, Geschmack, ja Respekt. Die verschiebbaren Vorhänge aus vertikal verlaufenden hölzernen Leisten korrespondieren mit de schraffierten Chiffren der Wandgestaltung. Mit Kunst, auch mit der von Astrid Schröder, wird ein Verlust gemindert, mit jedem Umbau verbunden ist. Von Schadensminderung sprechen Ziviljuristen. Über Schaden und Nutzen, über Schule und Schüler, über Justiz und Rechtsbrecher, denke ich nach. Aber ist dieses Haus nicht immer noch auch eine Schule, eine Schule, in der soziales Verhalten und Gesetzestreue eingefordert wird? Augustenschule „Augustenburg“, „Licht im August“ fällt mir der hoffnungsvolle Titel eines Romans William Faulkner ein. Was ist das für eine Justiz, die die Tür eines Schwurgerichtssaales aufmacht für junge Kunst? Die sich mit Kunst nicht nur dekoriert, sondern die sie hereinholt, hautnah zu sich? Ich glaube, es ist eine Justiz, die Verständnis zeigt. Die verstehen will, bevor sie richtet.

 

 

 

 

 

Benno Hurt

geboren 1941, veröffentlichte in den sechziger Jahren Prosa, Lyrik und Essays, schlug dann jedoch die Richterlaufbahn ein. Ende der siebziger Jahre wandte er sich der Fotografie zu und hatte mit einer eigenen Bildsprache, die er in verschiedenen Serien entwickelte, mit Ausstellungen und Veröffentlichungen in namhaften Fach- und Kulturmagazinen Erfolg. 1986 begann er, Theaterstücke zu schreiben. In den neunziger Jahren erschienen von ihm u.a. drei Romane (Deutschland -Trilogie).

 

 

 

 

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21. 01. - 15.04 2023.

astrid schröder bei Galerie La Ligne, bei ART PARIS 2023
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